Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Fonds von 2020 bis 2023 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmern mit Kindern bis 14 Jahre oder pflegenden Angehörigen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen freigestellt zu werden, wobei das Gehalt vollständig weitergezahlt wird.
- Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % liegt und an der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen, die körperkontaktintensive Tätigkeiten ausüben, konnten von Januar 2020 bis Juni 2022 bis zur 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden; das Gehalt wird weitergezahlt und die Kosten werden über die Krankenkassen (ÖGK, BVAEB) erstattet.
Dokumente (PDFs)
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