Zusammenfassung
Der Bericht 2022 zeigt, dass die Finanzpolizei 1 019 ausländische Betriebe und 3 212 entsandte Arbeitnehmer kontrollierte, dabei 266 Fälle von Unterentlohnung feststellte und 481 Strafanträge stellte. Für 2023 wird ein neuer Kontrollplan mit mehr Budget und Schwerpunkt‑kontrollen vorgestellt.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Bericht
Einkommen
Steuerwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Der Kontrollplan wird jährlich nach § 69 des Lohn‑ und Sozial‑Dumping‑Bekämpfungsgesetz erstellt, um auf Basis von Risikoanalysen wirksame Kontrollen zu gewährleisten.
- Im Jahr 2022 wurden 481 Strafanträge nach § 21 und § 22 LSD‑BG gestellt, weil Unternehmen Lohn‑ oder Meldeunterlagen nicht bereitgestellt hatten.
- Die Finanzpolizei meldete 421 Fälle von Nicht‑Bereithaltung von Unterlagen nach § 12 Abs. 1 Z 3, woraus Geldstrafen in Höhe von rund 913 000 € resultierten.
- Nur 1 019 Betriebe (Ziel: 1 300) und 3 212 Arbeitnehmer wurden kontrolliert – das Ziel wurde nicht erreicht, vor allem wegen Personalknappheit und verspäteter Umsetzung des Mobilitätspakets.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.