Zusammenfassung
Der Innenminister berichtet über die Umsetzung des PCSC‑Abkommens mit den USA, das seit 2012 den automatisierten Austausch von Fingerabdrücken ermöglicht. Der operative Datenaustausch läuft seit 2017 erfolgreich und hat zahlreiche Straftäter identifiziert, während die Datenschutzbehörde jede Übermittlung prüft.einfache Mehrheit XXVII 30.08.2023
Bericht
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das PCSC‑Abkommen ist seit dem 4. Mai 2012 in Kraft und ermöglicht den automatisierten Austausch von Fingerabdrücken und anderen daktyloskopischen Daten zwischen Österreich und den USA.
- Die Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2013 regelt die technischen Details, darunter ein tägliches Abruflimit von maximal 100 Fingerabdrücken und 40 Tatortspuren pro Partei.
- Der operative Datenaustausch startete am 25. Oktober 2017 und hat seitdem zahlreiche Straftäter identifiziert, darunter Personen mit falschen Identitätsdaten und internationale Haftbefehle.
- Die Datenschutzbehörde prüft jede Datenübermittlung nach § 8 Abs. 2 Z 2 Polizeikooperationsgesetz, um sicherzustellen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.