Bundesgesetz zur Reduzierung von Lichtverschmutzung (B‑IGL)
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Die Petition fordert ein Bundesgesetz, das Lichtverschmutzung reduziert, indem es gesundheitsschädliche Beleuchtung verbietet, technische Standards für Straßen- und Außenbeleuchtungen festlegt und den Bund zur Bestandsaufnahme sowie zum Umbau bestehender Anlagen verpflichtet.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Andere
Umwelt
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Lichtverschmutzung und legt das Ziel fest, die Gesundheit der Menschen vor unzumutbarer künstlicher Beleuchtung zu schützen.
Gesundheitsgefährdende Lichtimmissionen werden verboten; bei Unsicherheit gilt die Vermutung einer Gefährdung.
Straßenbeleuchtung muss Full‑cut‑off‑Leuchten nutzen, darf nicht wärmer als 3 000 K leuchten (Ausnahme bis 4 000 K) und zwischen 24:00 Uhr und 5:00 Uhr mindestens um 30 % gedimmt oder abgeschaltet werden.
Beleuchtung von Schildern, Flughäfen, Eisenbahnanlagen und Gewerbebetrieben unterliegt denselben technischen Vorgaben wie die Straßenbeleuchtung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.