Absicherung von Fahrschülergeldern bei Insolvenzen
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Die Petition verlangt, dass Fahrschulen im Insolvenzfall die bereits gezahlten Gebühren an Lernende zurückerstatten und dies durch Versicherungen, Bankgarantien oder einen Haftungsfonds absichern.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Andere
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
partizipative Demokratie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Fahrschulbetreiber müssen sicherstellen, dass bereits gezahlte An- und Restzahlungen im Insolvenzfall an die Fahrschüler*innen zurückerstattet werden.
Die Rückerstattung muss durch eine Versicherung, eine Bankgarantie oder eine Garantie einer Körperschaft öffentlichen Rechts abgesichert werden.
Buchungsbestätigungen müssen einen Hinweis auf die gewählte Absicherungsart enthalten.
Der Fachverband der Fahrschulen kann einen Haftungsfonds einrichten, aus dem Entschädigungen an betroffene Fahrschüler*innen gezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.