Der Antrag fordert eine Reform der Haftungsregeln für Bäume, um die aktuelle Beweislastumkehr zu beenden, unnötige Baumfällungen zu verhindern und klare Verantwortlichkeiten zwischen Baumhaltern, Wegehaltern und Waldeigentümern zu schaffen.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Andere
partizipative Demokratie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die aktuelle Rechtslage nutzt allgemeine Schadenersatznormen, was zu einer umgekehrten Beweislast für Baumhalter führt und häufig unnötige Baumfällungen zur Folge hat.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von § 1319b ABGB vor, der eine spezifische Verkehrssicherungspflicht für Baumhalter festlegt und damit die Beweislastumkehr abschafft.
Eine Ergänzung von § 1319a Abs. 2 ABGB soll klarstellen, dass Wegehalter nicht für Baumgefahren von fremden Grundstücken haften.
Der Vorschlag passt § 176 ForstG an, indem er die Eigenverantwortung der Waldbesucher betont und die Haftung des Waldeigentümers auf Forststraßen beschränkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.