Gesetz gegen Diskriminierung wegen COVID‑19‑Impfstatus
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Entwurf eines Gesetzes verbietet Diskriminierung wegen des COVID‑19‑Impfstatus in Arbeitsverhältnissen, bei Wohnraum, Sozialleistungen und anderen öffentlichen Bereichen. Er definiert Ungeimpfte, legt Pflichten für Arbeitgeber fest und sieht Geldstrafen sowie Schadenersatz für Betroffene vor.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Andere
Frau
Gesundheit
Gleichbehandlung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich umfasst alle Formen von Arbeitsverhältnissen, Berufsberatung, Weiterbildung, Mitgliedschaft in berufsbezogenen Organisationen sowie selbständige Tätigkeiten, soweit sie in die Bundeskompetenz fallen.
Der Gesetzesentwurf definiert „Ungeimpfte“ (Personen ohne zentral zugelassenen oder anerkannten Impfstoff) und „Geimpfte“ (Personen, die nach nationalem Recht als geimpft gelten).
Im Arbeitsverhältnis darf niemand wegen seines Impfstatus diskriminiert werden – weder bei Einstellung, Entgelt, Sozialleistungen, Weiterbildung, Beförderung, sonstigen Arbeitsbedingungen noch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist Diskriminierung wegen Impfstatus verboten, etwa bei Berufsberatung, Mitgliedschaft in Organisationen, Unternehmensgründung und beim Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.