Sofortige und vollständige Entschädigung für EPUs wegen COVID‑19‑Schließungen
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert sofortige, antragslose und vollständige finanzielle Entschädigungen für Kleinstunternehmen und EPUs, die durch COVID‑19‑Schließungen Verluste erlitten haben. Er kritisiert das aktuelle, komplexe Fördernetz und schlägt vor, alle Hilfen über die Finanzämter abzuwickeln.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Sofortige, antragslose Auszahlung von Entschädigungen an alle von den Betretungs‑ und Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen.
Zentrale Abwicklung aller Hilfen über die Finanzämter, um den derzeitigen Dschungel aus unterschiedlichen Förderstellen zu beseitigen.
Vollständige Erstattung der tatsächlichen Kosten und Einnahmeausfälle – nicht nur 80 % oder maximal 6.000 €.
Nebeneinkünfte (z. B. aus Vermietung, Kapitalvermögen) dürfen bei der Berechnung des Härtefallfonds nicht angerechnet werden, weil sie die tatsächlichen Verluste von EPUs verzerren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.