Novelle des Tiertransportgesetzes zur Verhinderung von Lebendtier‑Qual
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Abgeordnete Dietmar Keck fordert eine Novelle zum Tiertransportgesetz, die das Volksbegehren „Stoppt Lebendtier‑Transportqual“ umsetzt. Ziel ist, Schlachtvieh nur noch vom Bauern zum nächsten Schlachthof zu transportieren und Fleisch nach dem Schlachthof ausschließlich gekühlt oder gefroren weiterzuleiten.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Novelle zum Tiertransportgesetz vorlegen, die das Volksbegehren umsetzt.
Schlachtvieh darf nur noch vom Bauern zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert werden, um Tierleid zu verringern.
Fleisch, das den Schlachthof verlässt, darf nur gekühlt oder gefroren weiterbefördert werden – kein lebender Transport mehr.
Transport von nicht entwöhnten Tieren soll grundsätzlich verboten werden; Tiere müssen vorher an die Transportbedingungen gewöhnt sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.