Verpflichtende Abgabe überschüssiger Lebensmittel an soziale Einrichtungen
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept nach französischem Vorbild zu entwickeln, das Einzel‑ und Großhändler verpflichtet, nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, ein Verbot für die Unverzehrbarmachung von überschüssigen Lebensmitteln zu erarbeiten und Datenlücken über Lebensmittelabfälle zu schließen.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Entschließung
Abfall
Abfallwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll ein Konzept erarbeiten, das Einzel‑ und Großhändler verpflichtet, nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden.
Das Konzept muss die notwendige Infrastruktur (Lager, Kühlhäuser usw.) sowie die Bedürfnisse der sozialen Einrichtungen berücksichtigen.
Ein Verbot soll erarbeitet werden, das das ungenießbar‑machen von überschüssigen Lebensmitteln untersagt.
Datenlücken über Lebensmittelabfälle im Großhandel sollen mit einer EU‑Methodik geschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.