Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds (≥ 250 Mio €)
abgestimmt am
29.03.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro, der über zwei Jahre individuelle Schäden aus der Pandemie kompensieren soll, u. a. durch Beratung, medizinische Betreuung und finanzielle Unterstützung für Kinder.
einfache MehrheitXXVII29.03.2023
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ein bundesweiter Corona‑Wiedergutmachungsfonds wird mit mindestens 250 Millionen Euro eingerichtet, um Schäden aus der Pandemie zu kompensieren.
Der Fonds läuft über zwei Jahre und finanziert Beratungs‑, Therapie‑ und medizinische Leistungen sowie Kosten für Heimunterricht, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch eine Durchführungsverordnung und bürgernahe Richtlinien, um die Umsetzung unbürokratisch zu gestalten.
Bundesländer, die bereits eigene Fonds haben (z. B. Niederösterreich), können die tatsächlich entstandenen Kosten vom Bund erstatten lassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.