Entschließungsantrag zur Prüfung eines Maulkorb‑Erlasses im ORF
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bei der Regulierungsbehörde die Feststellung einer Verletzung des ORF‑Gesetzes durch einen internen Maulkorb‑Erlass zu beantragen. Der Erlass soll die journalistische Unabhängigkeit einschränken und die Bevölkerung nicht über die geplante ORF‑Finanzreform informieren.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bei der Regulierungsbehörde die Feststellung einer Verletzung des ORF‑Gesetzes durch den internen Maulkorb‑Erlass zu beantragen.
Der Vorwurf richtet sich gegen Anweisungen von Generaldirektor Roland Weißmann und FM4‑Chefin Gradistanac, die Mitarbeitende verpflichten, über die geplante ORF‑Finanzreform zu schweigen.
Der Maulkorb‑Erlass verstößt gegen das ORF‑Gesetz, das die umfassende Information der Bevölkerung (§ 4) und die journalistische Unabhängigkeit (§ 10 Abs. 1 & 2) garantiert.
Bei Feststellung einer Verletzung kann die Regulierungsbehörde die Entscheidung des Generaldirektors aufheben und eine Geldstrafe bis zu 58 000 € verhängen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.