Gleiches Arbeitsrecht für die Österreichische Post AG
abgestimmt am
25.05.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das spezielle Post‑Betriebsverfassungsgesetz abzuschaffen und die Österreichische Post AG dem allgemeinen Arbeitsverfassungsgesetz zu unterwerfen, weil das Sonderrecht veraltet und kostenintensiv ist.
einfache MehrheitXXVII25.05.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Das PBVG führt zu einer überproportionalen Zahl freigestellter Betriebsräte (ca. 50), was die Personalkosten der Post erhöht.
Der Anteil beamteter Beschäftigter in der Post ist von 55 % im Jahr 2008 auf 24 % im Jahr 2022 gesunken, sodass das Sonderrecht historisch nicht mehr gerechtfertigt ist.
Durch die Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes würde die Zahl der freigestellten Betriebsräte etwa halbiert und ein einheitliches Entlohnungsschema gelten.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung des PBVG vorzulegen, damit die Post wie alle anderen Unternehmen dem ArbVG unterliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.