Erweiterung des Beobachtungszeitraums für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Erwerbstätigkeitserfordernis für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von 182 zusammenhängenden Tagen auf einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr auszuweiten und den Krankenstand EU‑konform gleichzustellen.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der Beobachtungszeitraum für das Erwerbstätigkeitserfordernis wird von 182 zusammenhängenden Tagen auf ein Jahr ausgeweitet.
Innerhalb dieses Jahres müssen mindestens 182 Tage Beschäftigung nachgewiesen werden, wobei die Tage nicht zwingend zusammenhängen müssen.
Das Gesetz soll so angepasst werden, dass ein Krankenstand wie eine Erwerbstätigkeit behandelt wird – im Einklang mit EU‑Recht.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.