Kostenersatz für Angeklagte bei Verfahrenseinstellung und Freispruch
abgestimmt am
31.01.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Angeklagte im Strafverfahren bei Einstellung oder Freispruch ihre Anwalts- und Verfahrenskosten vom Staat erstattet bekommen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
einfache MehrheitXXVII31.01.2024
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass der Staat Kosten für Verteidigung und Verfahrensaufwand übernimmt, wenn das Strafverfahren eingestellt oder ein Freispruch ergeht.
Aktuell gibt es im Strafrecht keinen allgemeinen Kostenersatz – selbst bei Freisprüchen müssen Angeklagte ihre Anwaltskosten selbst tragen.
Im Zivilverfahren erhalten Sieger einen Kostenersatz; der Antrag will dieses Prinzip auf das Strafverfahren ausdehnen, um Gleichbehandlung sicherzustellen.
Der Staat hat bereits ein Budget von rund 70 Mio. € für Kostenersatz bei Freisprüchen vorgesehen; der Antrag ergänzt dieses Budget um Ersatz bei Verfahrenseinstellungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.