Umsetzung einer verpflichtenden Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, innerhalb von fünf Jahren alle österreichischen Vollspalten‑Ställe für Schweine und Rinder in Stallungen mit höheren Tierhaltungsstandards umzurüsten und gleichzeitig eine verpflichtende Herkunfts‑ sowie Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch einzuführen. Die Finanzierung soll über das 360‑Millionen‑Euro‑Impulsprogramm (2024‑2027) und eine Umschichtung des 3,1 Mrd. €‑Agrarbudgets erfolgen.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll durch Expert*innen ermitteln, welche Summe für den Umbau aller Vollspalten‑Ställe in Österreich nötig ist.
Ein Teil des 3,1 Mrd. €‑Agrarbudgets soll umgeschichtet werden, um die Umstellung innerhalb von fünf Jahren zu ermöglichen.
Das bereits geplante Impulsprogramm (360 Mio. € für 2024‑2027) soll für die Finanzierung des Umbauprogramms verwendet werden.
Parallel zur Umstellung soll eine verpflichtende Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch eingeführt werden, um den Verbraucher*innen klare Informationen zu geben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.