Ablehnung des WHO‑Pandemievertrags und der novellierten IGV
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, den geplanten WHO‑Pandemievertrag und die novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) abzulehnen und den Nationalrat monatlich über den Verhandlungsstand zu informieren.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Entschließung
Gesundheit
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll Vorbereitungen treffen, um den WHO‑Pandemievertrag abzulehnen.
Die Bundesregierung soll ebenfalls die novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ablehnen.
Der Nationalrat muss demnach über die Ablehnung entscheiden, weil das Abkommen laut Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG gesetzesändernd ist.
Die Zustimmung des Bundesrates ist ebenfalls nötig, weil das Abkommen nach Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder eingreift.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.