Recht auf analoge Inanspruchnahme von Verwaltungs‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein grundsätzliches Recht auf analogen Zugang zu allen Verwaltungs‑, Justiz‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen. Er schlägt die Einführung einer Manuduktions‑ und Interventionspflicht, die Annahme von Bargeld ohne Obergrenzen sowie eine Befreiung von Bankgebühren für staatliche Zahlungen vor.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Entschließung
Informatik
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Geld- und Kreditwesen
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein grundrechtliches Anspruchs‑ und Teilhaberecht wird geschaffen, das allen Bürgerinnen und Bürgern den analogen Zugang zu Verwaltungs‑, Justiz‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen garantiert.
Die Manuduktionspflicht verpflichtet Behörden und Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren – sowohl in analoger als auch digitaler Form.
Durch das Interventionsrecht erhalten Bürgerinnen und Bürger das Recht, Anträge, Eingaben und Rechtsmittel persönlich bei den zuständigen Stellen vorzulegen.
Eine gesetzliche Annahmepflicht für Bargeld wird eingeführt, sodass sämtliche Zahlungen an Verwaltung, Justiz und öffentliche Dienstleister ohne Obergrenzen in bar möglich sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.