Der Entschließungsantrag fordert ein generelles Amnestiegesetz für Personen, die wegen des Betretens öffentlicher oder privater Räume während der COVID‑19‑Pandemie zu Verwaltungsstrafen verurteilt wurden, weil die Rechtslage damals unklar war.
einfache MehrheitXXVII26.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
Der Minister soll die bisherige Regierungsinterpretation der COVID‑19‑Verordnung korrigieren und allen Vollzugsbehörden mitteilen, dass das Betreten öffentlicher Orte nicht generell verboten ist.
Alle laufenden Verwaltungsstrafverfahren, die wegen Verstößen gegen das Betretungsverbots nach $ 2 Z1 des COVID‑19‑Maßnahmengesetzes eingeleitet wurden, sollen eingestellt werden.
Ein Amnestiegesetz soll geschaffen werden, das auch bereits rechtskräftige Strafen, die auf der falschen Auslegung von $ 2 Z5 beruhen, rückgängig macht.
Durch die Amnestie wird die Verwaltung entlastet und die Gerichte können sich wieder den übrigen Rechtsangelegenheiten widmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.