Aufhebung der allgemeinen COVID‑19‑Maskenpflicht in Österreich
abgestimmt am
26.05.2020
Zusammenfassung
Die Abgeordneten fordern, dass die allgemeine COVID‑19‑Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen sofort aufgehoben wird, während die Pflicht im Gesundheits‑ und Pflegebereich für Risikogruppen bis zur vollständigen Eindämmung bestehen bleibt.
einfache MehrheitXXVII26.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, im Schul‑ und Unterrichtswesen sowie im Kultur‑, Sport‑ und Veranstaltungsbereich soll sofort aufgehoben werden.
Die Maskenpflicht im gesamten Gesundheits‑ und Pflegebereich und für Risikogruppen bleibt bis zur vollständigen Eindämmung des Virus bestehen.
Begründet wird die Aufhebung mit der geringen Zahl akuter Fälle (732 am 26. Mai 2020) und der Einschätzung von Experten, dass eine generelle Pflicht unverhältnismäßig ist.
Experten warnen zudem vor möglichen Schäden durch falsch eingesetzte oder minderwertige Masken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.