Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen mit ≥ 25 % öffentlicher Beteiligung
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Prüfkompetenz des Rechnungshofes bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % an Unternehmen auszuweiten – statt bisheriger 50 % bzw. tatsächlicher Beherrschung.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Haushaltskontrolle
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Der Antrag will die Prüfkompetenz des Rechnungshofes bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % ermöglichen.
Derzeit gilt für den Rechnungshof nur bei mindestens 50 % Beteiligung oder tatsächlicher Beherrschung durch Bund, Länder oder Gemeinden mit ≥10 000 Einwohnern.
Andere EU‑Staaten (z. B. Ungarn, Polen) prüfen Unternehmen bereits bei jeder öffentlichen Beteiligung, und mehrere österreichische Bundesländer haben die Schwelle auf 25 % gesenkt.
Durch die Gesetzesänderung soll das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz angepasst werden; die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Vorlage zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.