Reform der berichtspflichtigen Staatsanwaltschaftsverfahren und Neubesetzung des Sektionschefs
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Neubesetzung des Sektionschefs für Einzelstrafsachen und eine Reform der verpflichtenden Berichtspflichten, weil diese die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz beeinträchtigen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Strafrecht
Gerichtswesen
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die aktuelle Berichtspflicht nach § 8 Abs. 1 StAG zwingt Staatsanwälte, fast jeden Arbeitsschritt an höhere Stellen zu melden, was Verfahren stark verlangsamt.
Durch informelle Weisungen und „Dienstbesprechungen“ erhalten Oberbehörden faktisch die Möglichkeit, Ermittlungen zu steuern und zu verzögern.
Der Antrag fordert, die Stelle des Sektionschefs für Einzelstrafsachen neu auszuschreiben, um eine unparteiische Besetzung sicherzustellen.
Ein Gesetzesentwurf soll erarbeitet werden, der das System der berichtspflichtigen Verfahren reformiert und vor unsachlicher Einflussnahme schützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.