Verurteilung des ungarischen Gesetzes gegen Trans‑ und Intergeschlechtliche Personen
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, das ungarische Gesetz zu verurteilen, das Änderungen im Personenstandsregister für intergeschlechtliche und trans*‑Personen verbietet, und Druck auf Ungarn auszuüben, damit menschenrechtskonforme Regelungen entstehen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union
Schwerpunkte
Ungarns Omnibus‑Gesetz T/9934 verbietet seit 2020 die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister.
Das Gesetz führt zu Diskriminierung, Gewalt und rechtlicher Unsicherheit für intergeschlechtliche und trans*‑Personen.
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Gesetz auf EU‑ und bilateraler Ebene zu verurteilen und für eine menschenrechtskonforme Neuregelung einzutreten.
Internationale Institutionen (EU, Europäisches Parlament, FRA) haben das ungarische Gesetz bereits kritisiert und fordern Änderungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.