Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes in allen Bundesländern
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, alle Bundesländer zur sofortigen Umsetzung der noch nicht vom VfGH aufgehobenen Bestimmungen des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes zu bewegen und dem Nationalrat eine verfassungskonforme Vorlage zu Kinderzuschlägen, Arbeitsqualifizierungsbonus und Sozialhilfe‑Statistik vorzulegen.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die Landesregierungen auffordern, die noch nicht umgesetzten Bestimmungen des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes unverzüglich zu realisieren.
Die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe soll verboten werden, um Doppelleistungen zu verhindern.
Bei Verstoß gegen Integrationspflichten (z. B. Nicht‑Erreichen von B1‑Sprachniveau) sollen Leistungen um mindestens 25 % für mindestens drei Monate gekürzt werden.
Ausländer, die sich nicht seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten, sollen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden; Schutzberechtigte erhalten nur Grundversorgung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.