Jährliche Indexanpassung der Bundesjugendförderung
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesjugendförderung jährlich an die Inflation angepasst wird, weil seit 2001 keine Indexierung erfolgt ist und dadurch rund 40 % der Kaufkraft verloren gingen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die aktuelle Förderquote der Bundesjugendförderung ist seit 2001 nicht an die Inflation angepasst worden und hat dadurch etwa 40 % ihrer Kaufkraft verloren.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der eine jährliche Index‑ bzw. Wertanpassung der Jugendförderung verbindlich regelt.
Die Antragstellerin betont die gesellschaftliche Bedeutung der ehrenamtlichen Jugendarbeit, insbesondere als sozialen Rettungsanker in Krisenzeiten.
Das Regierungsprogramm von Schwarz‑Grün würdigt das Ehrenamt, doch die Antragstellerin sieht hierin ein Lippenbekenntnis ohne konkrete finanzielle Umsetzung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.