Der Antrag verlangt, dass Bundesförderungen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Projekt barrierefrei ist oder im Zuge der Förderung barrierefrei gemacht wird, und sieht dafür ExpertInnen aus Behinderten‑Interessenvertretungen als Prüfer vor.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Bundesförderungen dürfen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Projekt bereits barrierefrei ist oder im Rahmen der Förderung barrierefrei gemacht wird.
Zur Prüfung der Barrierefreiheit sollen ExpertInnen aus den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.
Die Maßnahme nutzt das bestehende Regelwerk (ARR 2014, Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz, Bundesvergabegesetz) und erweitert es um eine zwingende Bedingung für Förderungen.
Durch die Bedingung sollen zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich Barrierefrei‑Planung und -Umsetzung geschaffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.