Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes und Anpassung an COVID‑19
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die sofortige, bundesweite Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes und dessen Anpassung an die COVID‑19‑Situation, insbesondere für die noch nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Regelungen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Sozialpolitik
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die Länder auffordern, das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz in allen nicht vom VfGH aufgehobenen Teilen sofort umzusetzen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der degressiven Staffelung von Kinderzuschlägen, die laut SH‑GG noch nicht umgesetzt ist.
Der Arbeitsqualifizierungsbonus soll so angepasst werden, dass er nur an Personen gezahlt wird, die aktiv an Integrations‑ und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Ein wirksames Kontroll‑ und Sanktionensystem muss von den Ländern eingerichtet werden, um Missbrauch zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.