Beibehaltung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die bereits seit dem 1. Januar 2020 geltende Regelung, nach der Personen mit 540 Beitragsmonaten abschlagsfrei in Pension gehen können, beibehalten wird. Er argumentiert, dass eine Abschaffung zu erheblichen Einkommenseinbußen führen und insbesondere Frauen benachteiligen würde.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Seit dem 1. Januar 2020 können Personen mit mindestens 540 Beitragsmonaten abschlagsfrei in Pension gehen.
Eine Abschaffung der Regelung würde pro Person bis zu rund 5 000 Euro Jahresverlust bedeuten.
Frauen profitieren besonders, weil ihnen Kindererziehungszeiten und das gleiche Pensionsantrittsalter wie Männern angerechnet werden.
Die Kosten für den Erhalt der Regelung liegen bei etwa 30‑40 Millionen Euro pro Jahr, was im Staatshaushalt tragbar ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.