Garantie für Kreditversicherer zur Sicherung des Warenverkehrs (2020)
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Bund rückwirkend von März bis Dezember 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen an Kreditversicherer übernimmt und dafür 65 % ihrer Prämieneinnahmen erhält. Ziel ist, Lieferketten zu sichern und Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bund übernimmt rückwirkend ab März 2020 bis zum Jahresende 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen an Kreditversicherer.
Kreditversicherer sollen 65 % ihrer Prämieneinnahmen im Jahr 2020 an den Bund abtreten.
Der Staat trägt Verluste bis zu einem Sechzigstel der Gesamtsumme des Schutzschirms selbst.
Risiken, die über die staatliche Garantie hinausgehen, bleiben bei den Kreditversicherern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.