Anhebung der Haftungsobergrenze für Gemeinden auf 120 % bis Ende 2022
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Haftungsobergrenze für österreichische Gemeinden von 75 % wieder auf 120 % zu erhöhen, damit sie trotz Corona‑Einnahmeausfällen weiterhin Zwischenfinanzierungen für Investitionsprojekte erhalten können. Die Anhebung soll mindestens bis zum 31.12.2022 gelten.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, die Haftungsobergrenze für Gemeinden wieder auf 120 % der Bemessungsgrundlage zu setzen.
Die aktuelle Regelung von 75 % führt dazu, dass viele Gemeinden wegen coronabedingter Einnahmeausfälle die Grenze überschreiten und keine Zwischenfinanzierungen mehr erhalten können.
Ohne die Anhebung der Haftungsobergrenze könnte das geplante Kommunalinvestitionspaket nicht wirksam umgesetzt werden, weil Projekte nicht finanziert werden können.
Der Antrag sieht vor, die Aussetzung der Vereinbarung bis spätestens 31.12.2022 zu befristen, um den Gemeinden kurzfristig finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.