Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf alle staatlichen Einrichtungen auszuweiten, die bereits dem Rechnungshof unterliegen, um die Kontrolle und den Schutz der Bürgerrechte zu stärken.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Entschließung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
Die Volksanwaltschaft erhielt 2019 über 16 600 Beschwerden von Bürger*innen – ein deutliches Zeichen für ihre Bedeutung.
Derzeit fehlt ihr die Befugnis, Prüfungen bei ausgelagerten staatlichen Einrichtungen durchzuführen.
Der Antrag schlägt vor, die Prüfkompetenz analog zum Rechnungshof auf alle entsprechenden Rechtsträger auszuweiten.
Eine erweiterte Prüfkompetenz soll die Kontrolle des Nationalrates stärken und verfassungsrechtliche Kompetenzen vereinheitlichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.