Einführung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Einführung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber zu erarbeiten. Dabei soll das EU‑Recht (Richtlinie 2013/33/EU) genutzt werden, um Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, vorübergehend festzuhalten.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Einführung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber, um die Sicherheitslücke zwischen bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen.
Die rechtliche Grundlage bildet Art. 8 Abs. 3 lit. e der EU‑Richtlinie 2013/33/EU, die Inhaftierung aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erlaubt.
Die Anwendung soll nur bei nachweislicher, gegenwärtiger und erheblicher Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit erfolgen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Sicherungshaft vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.