Anpassung des Pflegegeld‑Erschwerniszuschlags für Demenzerkrankte
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die den Erschwerniszuschlag für Demenzerkrankte von 25 auf mindestens das Doppelte anhebt, um eine gerechtere Pflegegeldeinstufung zu erreichen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Die Zahl der Demenzerkrankten in Österreich wird bis 2050 voraussichtlich auf etwa 260 000 ansteigen.
Aktuell werden Menschen mit Demenz bei der Pflegegeldeinstufung systematisch benachteiligt, weil die kognitiven Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Der Antrag fordert, den Erschwerniszuschlag von 25 Stunden auf mindestens das Doppelte (mindestens 50 Stunden) zu erhöhen.
Der Bundesminister soll dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage übermitteln, um die Einstufungskriterien anzupassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.