Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das Verfassungsgerichtsurteil von Juli 2018, das ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister anerkennt, vollständig umzusetzen und den Erlass von Innenminister Herbert Kickl von 2018 aufzuheben.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Entschließung
Personenstand
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der VfGH hat im Juli 2018 entschieden, dass das dritte Geschlecht verfassungskonform ist und im Personenstandsregister eingetragen werden darf.
Ein Erlass des ehemaligen Innenministers Herbert Kickl aus Dezember 2018 beschränkt die dritte Kategorie auf das Wort „divers“ und verlangt ein medizinisches Gutachten von noch nicht existierenden Expertengremien.
Die geforderten medizinischen Boards wurden bis heute (Stand 2023) nicht eingerichtet, sodass Betroffene das dritte Geschlecht praktisch nicht eintragen können.
Andere europäische Länder (z. B. Norwegen, Portugal, Malta, Belgien, Dänemark, Irland) ermöglichen die Eintragung des dritten Geschlechts ohne verpflichtende ärztliche Untersuchung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.