Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz
abgestimmt am
18.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, im TiertransportgesetzMindeststrafen von mindestens 10 % der Höchststrafe einzuführen, um das Tierwohl bei langen Nutztiertransporten zu stärken.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Strafrecht
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz, die mindestens etwa 10 % der Höchststrafe betragen sollen.
Ziel ist eine stärkere generalpräventive Wirkung, um Tierquälerei und schlechte Bedingungen bei langen Transporten zu reduzieren.
Der Antrag verweist auf aktuelle Zahlen: 35 000 Kälber wurden im Vorjahr transportiert, davon 16 000 aus Salzburg, und Kontrollen sind zurückgegangen, während Beanstandungen bei etwa 20 % liegen.
Der Bundesminister wird aufgefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Einführung der Mindeststrafen vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.