Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen ab dem 1. Januar 2022 verbietet. Er weist auf die jährlich etwa 9 Millionen getöteten Küken hin und nennt bereits verfügbare Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Jährlich werden in Österreich etwa 9 Millionen männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen getötet.
Alternative Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung (z. B. Ovo‑Geschlechtsbestimmung, Streulicht‑ und Hormonmethoden sowie MRT‑Scanning) ermöglichen das Vermeiden des Tötens.
Die Bio‑Branche mästet bereits männliche Küken; die Mehrkosten werden durch einen geringen Aufpreis der Bio‑Eier gedeckt.
Der Antrag fordert ein gesetzliches Verbot des Tötens männlicher Küken, das am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.