Einbeziehung privater Ferienwohnungsvermieter in den COVID‑19‑Härtefallfonds
abgestimmt am
18.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass private Vermieter von Ferienwohnungen mit bis zu zehn Betten in den COVID‑19‑Härtefallfonds aufgenommen und die Förderberechnungsgrundlage vereinheitlicht werden, weil sie derzeit ausgegrenzt sind und ihre Existenz bedroht ist.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Schwerpunkte
Private Vermieter von Ferienwohnungen mit bis zu zehn Betten sind derzeit vom Härtefallfonds ausgeschlossen.
Der Ausschluss betrifft etwa 80 % aller privaten Vermieter und gefährdet deren Existenzgrundlage.
Der Antrag fordert die sofortige Aufnahme dieser Vermieter in den Kreis der Anspruchsberechtigten des Härtefallfonds.
Zudem soll die Bemessungsgrundlage für die Förderhöhe von Ferienwohnungsvermietern und „Urlaub am Bauernhof“-Betreibern vereinheitlicht werden, um Benachteiligungen zu beseitigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.