Erweiterung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für verschobene Kulturveranstaltungen auf 2021
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Veranstaltungen, die wegen COVID‑19 von 2020 auf 2021 verschoben wurden, weiterhin den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % erhalten, um finanzielle Belastungen für Veranstalter zu vermeiden.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Entschließung
Kunst
Gesundheit
Steuerwesen
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Initiative zu erarbeiten, die den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % für im Jahr 2021 verschobene Veranstaltungen sicherstellt.
Ziel ist, dass Veranstalter keine Umsatzsteuer‑Rückzahlungen leisten müssen, wenn ihre Events von 2020 auf 2021 verschoben wurden.
Der Antrag bezieht sich auf die im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eingeführte Mehrwertsteuersenkung für den Kulturbereich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.