Verfassungsänderung zur verpflichtenden Volksabstimmung bei Volksbegehren
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Verfassungsänderung, damit Volksbegehren mit mindestens 4 % Unterstützung einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden, wenn das Parlament nicht innerhalb eines Jahres reagiert.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Entschließung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, damit Volksbegehren mit mindestens 4 % Unterstützung einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden, wenn das Parlament nicht innerhalb eines Jahres reagiert.
Die Initiative soll die Teilhabe der Bürger*innen stärken und das Vertrauen in politische Institutionen erhöhen.
Durch die Änderung sollen Volksbegehren nicht mehr von parlamentarischer Untätigkeit blockiert werden können.
Der Antrag verweist auf einen früheren Entschließungsantrag (1856/A(E) XXIV. GP) aus dem Jahr 2012, der bereits den Ausbau der direkten Demokratie gefordert hatte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.