Einführung einer Förderobergrenze von 70.000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine jährliche Förderobergrenze von 70.000 Euro für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die ausschließliche Auszahlung von Agrarförderungen an aktive Bauern, um die Verteilung der EU‑ und österreichischen Agrarsubventionen gerechter zu gestalten.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung einer Förderobergrenze von 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem EU‑ und österreichischen Agrarbudget.
Förderungen sollen sich nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten, nicht nur nach Fläche oder Viehbestand.
Nur aktive Bauern sollen die Agrarförderungen erhalten; Industrie‑, Handelsfirmen und Körperschaften werden ausgeschlossen.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich auf EU‑Ebene für diese Maßnahmen einzusetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.