Ausschüttungssperre & Bonusverbot für Unternehmen mit Staatshilfen
abgestimmt am
14.09.2020
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt ein Verbot von Gewinnausschüttungen und Bonuszahlungen für Unternehmen, die während der Corona‑Krise staatliche Hilfen erhalten, sowie den Ausschluss von Firmen, die Steuervermeidungsmodelle nutzen.
einfache MehrheitXXVII14.09.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Unternehmen, die staatliche Hilfen (z. B. Kurzarbeit, Covid‑19‑Fonds) erhalten, dürfen in den betreffenden Jahren keine Dividenden an ihre Anteilseigner ausschütten.
Top‑Manager und das obere Management von Unternehmen, die Hilfen beziehen, dürfen für diese Jahre keine variablen Bonuszahlungen erhalten; bereits gezahlte Boni müssen zurückgezahlt werden.
Firmen, die in den letzten Jahren Steuervermeidungsmodelle (z. B. Lizenz‑ oder Zinskonstruktionen) genutzt haben, sollen von allen staatlichen Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Die Regelungen gelten nicht nur für das direkt geförderte Unternehmen, sondern auch für Holding‑ und Tochtergesellschaften, wenn diese im Konzernverbund Hilfen erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.