Halbierte Sozialbeiträge für Neueinstellungen zur Stärkung des Arbeitsmarktes
abgestimmt am
14.09.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen für neu eingestellte Arbeitskräfte nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bis Jahresende zahlen müssen. Ziel ist es, durch geringere Lohnnebenkosten neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaft nach der Covid‑19‑Krise zu beleben.
einfache MehrheitXXVII14.09.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Unternehmen erhalten vom Staat die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für jede neu eingestellte Arbeitskraft bis zum 31.12.2020.
Die Maßnahme soll die Lohnnebenkosten senken und dadurch Anreize für Unternehmen schaffen, neue Stellen zu schaffen.
Um Missbrauch zu verhindern, werden Unternehmen ausgeschlossen, bei denen das Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Person kürzlich beendet wurde, sowie Unternehmen in Kurzarbeit.
Eine Mindestbeschäftigungsdauer wird eingeführt, damit die geförderten Stellen nicht nur kurzfristig besetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.