Missbrauch des Insolvenzrechts zur Betriebsverlagerung verhindern
abgestimmt am
14.09.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert, dass das österreichische Insolvenzrecht es ermöglicht, Unternehmen im Rahmen eines Liquidationssanierungsverfahrens stillzulegen und Anlagen ins Ausland zu verlagern, wodurch Arbeitsplätze verloren gehen. Er fordert ein Verbot oder eine Erschwernis solcher Verfahren und eine bessere Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.
einfache MehrheitXXVII14.09.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Wirtschaft
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das aktuelle Insolvenzrecht erlaubt Liquidationssanierungsverfahren, bei denen Unternehmen stillgelegt und Produktionsanlagen ins Ausland verlagert werden können.
Im Fall der ATB Spielberg GmbH sollen Maschinen nach Polen und Serbien transportiert werden; rund 85 % der Beschäftigten verlieren ihren Arbeitsplatz, während der Staat die Entschädigungsansprüche aus dem Insolvenz‑Entgelt‑Fonds übernimmt (ca. 15‑20 Mio. €).
Der Antrag fordert, Liquidationssanierungspläne generell zu verbieten oder zumindest zu erschweren, um Missbrauch des Insolvenzrechts zu verhindern.
Vorgeschlagen wird, dass die Forderungen der Arbeitnehmer erst nach Auszahlung des Insolvenz‑Entgelt‑Fonds auf den Fonds übergehen, damit sie ihre Interessen vertreten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.