Einheitliche Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes zur Begrenzung von Sozialleistungs‑Missbrauch
abgestimmt am
07.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die sofortige Umsetzung aller noch gültigen Bestimmungen des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes in allen Bundesländern, um Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderung zu verhindern und einheitliche Regeln sicherzustellen.
einfache MehrheitXXVII07.10.2020
Entschließung
Flüchtling
Sozialpolitik
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe soll verboten werden; Ausgleichszahlungen dürfen höchstens 50 % betragen.
Bundesländer müssen ein wirksames Kontroll‑ und Sanktionensystem für Sozialhilfe einführen.
Personen, die sich weniger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhalten und nicht Asylberechtigte oder erwerbstätige Unionsbürger sind, sollen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
Asylberechtigte müssen einen B1‑Integrationskurs und einen Werte‑/Orientierungskurs absolvieren; bei Nichtteilnahme erfolgt eine Leistungskürzung von mindestens 25 % für drei Monate.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.