Auflösung von ATIB‑ und Islamische‑Föderations‑Vereinen sowie Einziehung offener Steuerschulden
abgestimmt am
07.10.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt die sofortige Einziehung von Steuerschulden und die behördliche Auflösung aller ATIB‑ und Islamische‑Föderations‑Vereine, wenn sie gegen Strafgesetze oder ihr Statut verstoßen.
einfache MehrheitXXVII07.10.2020
Entschließung
Religion
Strafrecht
Steuerwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll unverzüglich alle festgestellten Steuerschulden von ATIB‑ und Islamische‑Föderations‑Vereinen einziehen.
Alle Vereine der ATIB‑Union sind nach § 29 Vereinsgesetz zu prüfen und bei Verstößen gegen Strafgesetze, insbesondere § 256 StGB, oder bei Überschreitung ihres statutarischen Wirkungsbereichs aufzulösen.
Alle Vereine der Islamischen Föderation sind nach denselben Kriterien wie die ATIB‑Vereine zu prüfen und ggf. aufzulösen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.