Erweiterung des Umsatzersatzes für freie Künstler*innen und Zulieferer*innen im Lockdown
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert, dass freie Künstler*innen, Zulieferer*innen und teilweise gemeinnützige Kulturbetriebe beim 80‑prozentigen Umsatzersatz im zweiten Lockdown nicht berücksichtigt werden, und fordert deren Einbeziehung sowie die garantierte Auszahlung von Gagen bei abgesagten Veranstaltungen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Freie Künstler*innen erhalten keinen Umsatzersatz, weil sie nicht direkt von der Lockdown‑Verordnung betroffen sind.
Der aktuelle Umsatzersatz ist nicht an die Auszahlung von Gagen gebunden – Künstler*innen können trotz Unterstützung leer ausgehen.
Zulieferer*innen (z. B. Licht‑ und Tontechniker*innen) sind von der Regelung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls kein Einkommen haben.
Gemeinnützige Kulturbetriebe wurden zunächst nicht vollständig erfasst; erst nach Protesten wurde die Regelung korrigiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.