Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Inhaftierte künftig über die gesetzliche Krankenversicherung versichert werden. Derzeit werden ihre Behandlungskosten vom Staat als Privatpatienten abgerechnet, was jährlich rund 100 Millionen Euro kostet.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Strafrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Inhaftierte erhalten derzeit keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern werden als Privatpatienten behandelt.
Die Kosten für die medizinische Versorgung von Justizinsassen betragen aktuell fast 100 Millionen Euro pro Jahr.
Der Rechnungshof hat bereits in einem Bericht (2012/13) die überhöhten Ausgaben kritisiert und Einsparpotenziale aufgezeigt.
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.