Beibehaltung und Ausweitung der abschlagsfreien Pension bei 45 Arbeitsjahren
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die abschlagsfreie Pension für 45‑jährige Beitragszahler*innen beizubehalten und auf alle Berufsgruppen auszudehnen. Er kritisiert die geplante Abschaffung als ungerecht und schlägt vor, Dienstzeiten als Beitragsmonate anzurechnen sowie betroffene Pensionsleistungen nachzuberechnen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die aktuelle Regelung gewährt seit dem 01.01.2020 eine abschlagsfreie Pension für Personen mit 540 Beitragsmonaten (45 Arbeitsjahre).
Der Antrag fordert, dass diese Abschlagsfreiheit nicht abgeschafft, sondern auf alle Berufsgruppen ausgeweitet wird.
Präsenz‑ und Zivildienstzeiten sollen als Beitragsmonate anerkannt werden, damit auch Personen mit Dienstverpflichtungen von der Regelung profitieren.
Eine Neuberechnung aller Pensionsleistungen, die vor dem 01.01.2021 Abschläge erhalten haben, soll erfolgen, um die Abschläge rückgängig zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.