Beibehaltung und Ausweitung der abschlagsfreien Hackler‑Pension
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, die abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten (Hacklerregelung) für alle Berufsgruppen zu erhalten, sie auf Beamte und Post‑/Bahn‑Bedienstete auszuweiten, Präsenz‑ und Zivildienst als Beitragsmonate anzurechnen und bereits gezahlte Abschläge seit dem 1. Januar 2020 rückwirkend zu entfernen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die bereits bestehende Hacklerregelung (abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten) soll für alle Berufsgruppen erhalten bleiben.
Die Regelung soll analog für Beamtinnen und Beamte sowie für dauerhaft beschäftigte Bedienstete der Post und Bahn gelten.
Zeiten des Präsenz‑ und Zivildienstes sollen als Beitragsmonate anerkannt werden.
Alle Pensionsleistungen, die vor dem 1. Januar 2020 mit bis zu 12,6 % Abschlag gezahlt wurden, sollen rückwirkend ohne Abschlag neu berechnet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.