Kostenrückerstattung für militärische Assistenz‑ und Unterstützungsleistungen
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung ab dem 01.01.2020 alle Kosten für die Assistenz‑ und Unterstützungsleistungen des Heeres erstattet bekommt. Die Leistungen kosteten zwischen 2015 und 2017 rund 272 Mio. EUR, wovon das Ministerium bislang nur ein Drittel erhalten hat.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Verteidigung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung ab dem 01.01.2020 sämtliche Kosten für die Assistenz‑ und Unterstützungsleistungen des Heeres erstattet bekommt.
Zwischen 2015 und 2017 beliefen sich die Gesamtkosten für diese Leistungen auf rund 272,92 Mio. EUR, wovon das Verteidigungsministerium nur etwa ein Drittel (90,42 Mio. EUR) erhalten hat.
Die übrigen Kosten wurden teilweise vom Innenministerium und vom Finanzministerium getragen, wodurch das Verteidigungsministerium sein reguläres Jahresbudget stark belastet sah.
Durch die vollständige Kostenerstattung soll das Verteidigungsministerium finanziell entlastet und die Haushaltsplanung transparenter gestaltet werden.
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